Gerichtliches Mahnverfahren
Das gerichtliche Mahnverfahren soll einem Gläubiger und Antragssteller einer Geldforderung helfen, kostengünstig einen Vollstreckungstitel zu erhalten, ohne das eine gerichtliche Klage mit hohen Gerichtskosten und ggfls. Anwaltskosten erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass die Gegenleistung des Gläubigers bereits erbracht, unter bestimmten Voraussetzungen eine Mahnung geschrieben wurde und sich der Schuldner mit der Bezahlung der Forderung in Verzug befindet, zudem die Forderung unstrittig ist und von einer Zahlungsunwilligkeit des Schuldners ausgegangen werden kann.
Ein gerichtliches Mahnverfahren kann jedermann beim zuständigen zentralen Mahngericht stellen. Das Inkassounternehmen Compass-Inkasso GmbH bedient sich dem elektronischen Verfahren, damit das gerichtliche Mahnverfahren bei den jeweils zuständigen Mahngerichten zeitlich vorrangig bearbeitet wird. Dadurch wird dem Schuldner der Mahnantrag bereits innerhalb einer Woche zugestellt. Oftmals haben Gläubiger einer Forderung Schwierigkeiten, das richtige Mahngericht (Zuständigkeit des Mahngerichts bei Mietsachen…), den Verzug und die weiteren Kosten zu beziffern. Immer wieder erlebt Compass-Inkasso GmbH, dass laienhaft gestellte Mahnanträge zum Verlust vieler Nebenforderungen führen, da oftmals nicht bekannt ist, welchen Ansprüche sich tatsächlich aus dem Verzug des Schuldners ergeben. Das Inkassounternehmen Compass-Inkasso GmbH ist bereits seit Jahren auf die Forderungsbeitreibung durch das Gerichts-Mahnverfahren spezialisiert.
Für die Gläubiger einer Forderung ist hierbei interessant, dass die für Beantragung des Mahnbescheides durch Compass-Inkasso GmbH lediglich eine Gebühr von 25,– € anfällt, egal wie hoch die Hauptforderung tatsächlich ist. Aufgrund der gesetzlichen Schadensminderungspflicht des Gläubigers (!) steht hier im Vordergrund, dass sich dagegen die Rechtsanwaltsgebühren nach der Höhe der tatsächlichen Geldforderung richten und diese entsprechend nach der RVG gegenüber dem Mandanten abrechnen, wenn die Forderung nicht erfolgreich beigetrieben wird.
Beispiel I
Schuldner bezahlt eine Rechnung von 300,– € nicht.
Mahnantrag wird von Rechtsanwalt gestellt: 53,55 € Anwaltskosten
Mahnantrag wird von Compass-Inkasso gestellt: 5,00 € Inkassokosten
Beispiel II
Schuldner bezahlt eine Rechnung von 2.500,– € nicht.
Mahnantrag wird vom Rechtsanwalt gestellt: 311,19 € Anwaltsgebühren
Mahnantrag wird von Compass-Inkasso gestellt: 25,00 € Inkassokosten
Legt der Schuldner als Antragsgegner nicht innerhalb von 2 Wochen im Mahnverfahren bei dem zuständigen Mahngericht Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, so wird der Vollstreckungsbescheid beantragt. Auch wenn hiergegen innerhalb von 2 Wochen kein Einspruch eingelegt wird, ergeht der Vollstreckungsbescheid, aus dem nun vollstreckt werden kann. Der Vollstreckungsbescheid ist 30 Jahre lang gültig.
Alttitel – sogenannte ausgeklagte Forderungen, die bereits im Vorfeld im Gerichtsmahnverfahren tituliert und nicht vom Gerichtsvollzieher erfolgreich beigetrieben werden konnten – werden im übrigen von Compass-Inkasso GmbH kostenlos halbjährlich überwacht, d.h. daraufhin geprüft, ob das Insolvenzverfahren beantragt wurde oder das Vermögensverzeichnis sich aktualisiert hat, vielleicht durch Erbschaft oder Arbeitgeberwechsel. Solche ausgeklagten Forderungen bzw. Altforderungen nimmt Compass-Inkasso GmbH jederzeit in das Überwachungsverfahren, vollkommen unabhängig, ob die Altforderung durch Ihren Rechtsanwalt oder durch uns erwirkt wurde.
