Anwaltliche Vertretung in Zivilrechtssachen
Das Zivilrecht ist in Deutschland ein sehr weit gefasster Bereich. Sehr viele einzelne Rechtsbereiche fallen in diesen Überbegriff. Grundsätzlich liegt immer dann ein Fall des Zivilrechts vor, wenn es um die Rechtsbeziehung zwischen mindestens zwei Parteien geht. Teil des Zivilrechts sind beispielsweise Probleme zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Arbeitsrecht), Scheidungen (Familienrecht) oder Erbschaften (Erbrecht). Ein Anwalt für Zivilrecht ist dementsprechend ein wahrer Allrounder.
Vor den Zivilgerichten
Grundsätzlich benötigt man im Zivilprozess keinen Anwalt, solange ein bestimmter Streitwert nicht überschritten wird und der Fall noch vor dem Amtsgericht verhandelt werden kann. Ab dem Landgericht besteht Anwaltszwang und die Parteien müssen einen Anwalt für Zivilrecht oder einen spezialisierten Fachanwalt beauftragen welcher auch durch die Rechtschutzversicherung je nach Tarif der Versicherung übernommen wird.
Allerdings spielen Anwälte für Zivilrecht auch schon vor einem etwaigen Gerichtsprozess eine wichtige Rolle. Oftmals kann bereits über eine Verständigung mit der Gegenseite ein Kompromiss erreicht werden, der beide Parteien zufrieden stellt, beispielsweise über eine Ausgleichszahlung.
Typischer Fall: Das Mahnverfahren
Besonders Unternehmer haben häufig mit einem der typischen Zivilrechtsfälle zu tun: Ein Kunde zahlt seine Rechnungen nicht. Nun kann er das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, einen Mahnbescheid erwirken und bei Bedarf eine Klage auf Zahlung einreichen. Ein Anwalt für Zivilrecht kann in diesem Fall sowohl den Unternehmer als auch den Kunden vertreten.