Die Pferdehaftpflichtversicherung
Der Tierhalter ist gesetzlich gezwungen die Verantwortung für das Handeln des Pferdes zu übernehmen. Auch wenn den Menschen selbst kein Verschulden trifft, hat er in vollem Umfang für Schäden aufzukommen. Man spricht daher von einer Gefährdungshaftung. Die Pferdehaftpflichtversicherung bietet dem Tierhalter finanziellen Schutz im Falle von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die das Pferd verursacht hat. Da ein solches Tier auf Grund seiner körperlichen Kraft und Größe ein erhebliches Risiko darstellt ist eine Pferdehaftpflichtversicherung zwingend notwendig. Die Leistungen der Versicherung umfassen im Rahmen der vertraglich geltenden Versicherungssumme Wiedergutmachungs- und Ersatzleistungen bei Sach- und Vermögensschäden. Bei Personenschäden können je nach Schwere des Unfalls Krankenhauskosten, Rehabilitationskosten oder sogar eine lebenslange Rente fällig werden. Sollten Dritte ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche an den Tierhalter stellen, wehrt die Versicherungsgesellschaft diese ab. Neben dem Versicherungsnehmer, d.h. dem Besitzer des Tieres sind noch weitere Personen im Rahmen der Pferdehaftpflichtversicherung versichert. Hierzu zählen z.B. Miteigentümer, Hüter und Reitbeteiligte. Sollte vertraglich nichts anderes vereinbart sein gilt der Versicherungsschutz innerhalb Deutschland und bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten auch weltweit. Um den vollen Schutz der Pferdehaftpflichtversicherung genießen zu können, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet regelmäßige Prämien zu leisten. Diese richten sich in ihrer Höhe nach der Art und Anzahl der zu versichernden Tiere. Der Versicherungsnehmer kann den ermittelten Beitrag wahlweise in monatlichen, viertel-, halb- oder ganzjährigen Intervallen leisten. Bei der jährlichen Zahlungsweise spart der Versicherungsnehmer einige Prozentsätze.