KFZ-Versicherung: Was tun im Schadensfall?
Werden Sie in einen Unfall verwickelt, ist es vor allem wichtig, die nötige Ruhe zu bewahren und Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einzuleiten. Entfernen Sie sich nicht vom Unfallort, damit machen Sie sich strafbar.
Prüfen Sie ob bei beteiligten Verletzten erste Hilfe geleistet werden muss oder wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, rufen Sie Hilfe herbei über eine Notrufsäule oder wenn keine Notrufsäule in der Nähe ist, über Ihr Handy immer die 112 wählen.
Sind keine Menschenleben unmittelbar gefährdet, sichern Sie als Nächstes bitte den Unfallort ab. Schalten Sie das Warnblinklicht ein und stellen Sie das Warndreieck auf.
Bei Personen und größeren Sachschäden sollte unbedingt die Polizei hinzugezogen werden, auch Zeugen sind für die Darstellung des Unfallherganges wichtig und sollten gebeten werden, Ihre Aussage zur Verfügung zu stellen.
Als Nächstes informieren Sie ihre Kfz-Versicherung, die Telefonnummer der Schadenabteilung wird mit der Police ausgehändigt und sollte stets mit der Zulassung zusammen verfügbar sein. Hat ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht, ist dessen Versicherung zu informieren. Der Unfallgegner sollte Ihnen seine Daten übergeben oder aufschreiben. Notieren sie Sich Namen und Adresse und das Kennzeichen des Fahrzeuges. Kann Ihnen der Unfallgegner keine Angaben zu seiner Versicherung machen, hilft der Zentralruf der Autoversicherer.
Bei der Schadenmeldung oder der Schadenaufnahme durch die Polizei sollten Sie auf gar keinen Fall ein Schuldeingeständnis abgeben. Schildern sie nur den Hergang des Unfalls und enthalten Sie sich jeglicher Interpretationen.
Falls ein Fotoapparat vorhanden ist oder Sie über ein Fotohandy verfügen, machen sie Aufnahmen vom Ort des Geschehens.
Wenn es sich nur um geringfügige Schäden handelt, blockieren sie nicht den fließenden Verkehr sondern fahren Sie an den Straßenrand.
Sollte Ihr Auto nicht fahrbereit sein, informieren sie Ihren Versicherer oder Ihren Automobilclub, dass Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden muss. Auf gar keinen Fall sollten Sie mit ungerufen, erscheinenden Abschleppunternehmen, Verträge eingehen.
Megan Merdil