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Archiv Juli, 2007

Was haben die millardenschwere Ente Dagobert Duck, der Architekt Charles Rennie Mackintosh und der britische Premierminister Gordon Brown gemeinsam? Sie alle sind berühmte Söhne von Schottlands größter Stadt Glasgow, der schottischen Metropole an den Ufern des Flusses Clyde.

Wer in Glasgow Urlaub macht, wird schnell feststellen, dass sich die Stadt seit 1990, als es zur Kulturhaupstadt Europas ernannt wurde, von einem schäbigen Industriestandort zu einer der angesagtesten Architektur-, Kultur- und Einkaufsstädte Großbritanniens verwandelt hat. Gerade Architekturliebhaber kommen in Glasgow auf ihre Kosten, wozu der Architekt Charles Rennie Mackintosh durchaus auch beigetragen hat: Er hinterließ der Stadt zum Beispiel seine School of Art in der Renfrew Street, ein inzwischen weltweites Meisterwerk moderner Kunst. Nach wie vor inspiriert es die angehenden Architekten, Künstler und Designer. Jedes Jahr wartet man in Glasgow gespannt auf die Diplomfeier, bei der man im Urlaub so ganz nebenbei die eine oder andere fantastische Arbeit der Kunststudenten ergattern kann.

Viele der alten Glasgower Gebäude wurden nicht nur in Museen, Banken oder städtische Institutionen, sondern auch in moderne Einkaufszentren verwandelt, so dass man selbst bei einem Einkaufsbummel in den Genuss der architektonischen Besonderheiten gelangt. Wer durch die Straßen zwischen Saint-Vincent Street und der Fußgängerzone Sauchiehall Street bummelt, wird ein homogenes Ensemble viktorianischer Gebäude (Banken, Clubs, Kirchen) bewundern können. Ein Spaziergang durch das ehemalige Händlerviertel, die „Merchant City“ im Südosten der Innenstadt führt vorbei an historischen Lagerhäusern, heutigen Loft-Apartments, an schicken Bistros und an zahllosen Designer-Boutiquen.


Bei aller Bewunderung über die städtebaulichen Besonderheiten Glasgows, sollte man jedoch im Urlaub nicht vergessen, an das leibliche Wohl zu denken. Sich Zeit für eine belebende Tasse Tee und einen “wee scone” zu nehmen, ist schon über Generationen Brauch in Schottland. In Glasgow sind die Willow Tea Rooms in der Sauchiehall Street und Buchanan Street typische Orte dafür. 1904 von Charles Rennie Mackintosh entworfen, stehen die Tea Rooms auf der Liste der “100 Dinge, die man in Schottland getan haben muss, bevor man stirbt” – nachzulesen in der Lokalausgabe des Sunday Herald.


Text: Helena Lambert

Für eine optimale Versorgung im Fall der Pflegebedürftigkeit ist es unerlässlich, eine Einteilung in Pflegestufen vorzunehmen. Je nach Grad der Bedürftigkeit ergibt sich ein mehr oder weniger großer Aufwand, den es zu bewältigen gilt. Um die gesetzlichen Kassen zu entlasten, werden zunächst Gutachten erstellt, die die tatsächliche Pflegebedürftigkeit ermitteln sollen. Die Einstufung in die Pflegestufen I bis III hilft nicht nur den Krankenkassen besser zu haushalten sondern bietet dem Betroffenen vielmehr eine Grundlage, das tägliche Leben bewältigen zu können. Die Handhabung der Pflegebedürftigkeit unterliegt der gesetzlichen Pflegeversicherung, die innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen angesiedelt sind.
Welche Leistungen erbracht werden, hängt in erster Linie von der jeweiligen Pflegestufe ab. Die Ermittlung von Pflegestufe I sagt aus, dass die Betroffenen erheblich Pflegebedürftig sind. Die Definition im fünften Sozialgesetzbuch legt fest, dass hier eine tägliche Pflege von 90 Minuten erbracht werden muss. Die Grundpflege darf jedoch nicht mehr als 45 Minuten betragen. Unter Grundpflege ist Körperpflege, Ernährung sowie die Versorgung mit notwendigen Medikamenten zu verstehen.
Betroffene sind schwer Pflegebedürftig, wenn sie der Stufe II angehören. Der Pflegebedarf verdoppelt sich hier auf 180 Minuten täglich. Die Grundpflegezeit beträgt hier schon 120 Minute. In der Pflegestufe III liegt der tägliche Pflegeaufwand mit einer Grundpflegezeit von 240 bei 300 Minuten. Pflegestufe III signalisiert schwerste Pflegebedürftigkeit.


Die geldwerte Leistung der Pflegestelle erfolgt nur, wenn die Hilfe eines Pflegedienstes nicht benötigt wird. Oft ist es beispielsweise der Fall, dass Familienmitglieder und Angehörige die Pflege des Betroffenen übernehmen. Andernfalls erfolgt die Abrechnung der Bezüge direkt zwischen Pflegestelle und ambulantem Pflegepersonal, so dass von einer Pflegesachleistung gesprochen werden kann. Pflegesachleistungen werden durch die Pflegekasse bewilligt und betragen in Pflegestufe I 384,00 Euro, für Pflegestufe II 921,00 Euro und für Pflegestufe III 1.432,00 Euro.
Die Geldleistung im Fall der Eigenversorgung hingegen beträgt in Stufe I 205,00 Euro, in Stufe II 410,00 Euro und in Pflegestufe III 1.023,00 Euro.
Eine weitere Einstufung erfolgt nach ambulanter und stationärer Pflege. Während vorbenannte ambulante Pflege durch Familienangehörige oder Betreuungspersonal durchgeführt werden kann, wird bei einer stationären bzw. teilstationären Pflege nur auf ausgebildetes Personal zurückgegriffen.
Für die stationäre Pflege werden in Pflegestufe I 1.023,00 Euro, in Pflegestufe II 1.279,00 und schließlich in Stufe III 1.432,00 Euro bewilligt. Unabhängig von der Versorgungsstufe können die genannten Beträge auch in Härtefällen auf maximal 1.688,00 Euro heraufgesetzt werden.

Im Juni 2007 wurde eine Reform des Pflegewesens gefasst. In erster Linie soll eine vereinfache Handhabung für Betroffene erzielt werden, jedoch wird gleichzeitig eine Pflegebeitragserhöhung um 0,25 % angestrebt. Hauptforderung ist die bessere und lückenlosere Versorgung durch ambulante Pflegekräfte sowie eine dynamische Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Anhebung der Pflegesätze.

Aufgrund der unzureichenden Absicherung gegen die finanziellen Folgen der Pflegbedürftigkeit, sollte man über eine private Pflegezusatzversicherung nachdenken, die man als Pflegekostenversicherung oder Pflegetagegeldversicherung abschließen kann. Ein Vergleich der Pflegezusatzversicherung lohnt sich dabei auf jeden Fall.

Autor: Ralf Eppmann

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