Staatlich geförderte Altersvorsorge
Wer sich heutzutage noch darauf verlässt, im Ruhestand mit den Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung über die Runden zu kommen, lebt in einer Traumwelt. Ein Blick auf die Bevölkerungspyramide Deutschlands zeigt ganz klar, dass sich das Verhältnis von Rentenempfängern zu Beitragszahlern auch weiterhin zunehmend verschlechtern wird. Da es irgendwo auch eine Obergrenze beim Beitragssatz zur Rentenversicherung gibt, folgt darauf unmittelbar, dass die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung – also die Rentenzahlungen – weiter sinken müssen. Um den Verbraucher stärker am Prozess der Altersvorsorge zu beteiligen, hat der Staat mehrere Formen privater Vorsorge geschaffen, die durch staatliche Förderungen bzw. steuerliche Vorteile Anreize schaffen sollen, selber fürs Alter vorzusorgen. Die beiden bekanntesten Formen der privaten Altersvorsorge sind dabei die Riester Rente und die Rürup Rente. Während sich die Riester Rente in erster Linie an Angestellte und Arbeitnehmer wendet, stellt die Rürup Rente die einzige Möglichkeit für Selbständige und Freiberufler dar, den Staat am Aufbau der eigenen Altersvorsorge zu beteiligen.
Die Vorteile bei der Rürup Rente sind schnell erklärt: der Verbraucher kann hier derzeit 64 Prozent seiner Einzahlungen in eine Rürup Rente steuerlich als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Dabei steigt dieser Prozentsatz von Jahr zu Jahr weiter an, bis schließlich 2025 die gesamten Einzahlungen bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von derzeit 20.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden können. Bei der Riester Rente wird es etwas komplizierter. Hier stehen zum einen mehrere Sparformen und zum anderen mehrere Formen staatlicher Förderungen und steuerlicher Vergünstigungen zur Auswahl. Daher ist hier ein Riester Vergleich unabdingbar, um das für den einzelnen Verbraucher am besten geeignete Vorsorgeprodukt zu finden. Die staatlichen Prämien im Rahmen der Riester Rente sind zum einen eine Grundzulage von derzeit 114 Euro pro Jahr zuzüglich einer Förderzulage von 138 Euro pro Kind. Darüber hinaus können Beitragszahlungen in einen Riester Vertrag in Höhe von bis zu 3 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 1.575 Euro jährlich, steuerlich geltend gemacht werden. Wer den Staat also an seiner Altersvorsorge beteiligen will, sollte je nach Berufsstand eine dieser beiden Vorsorgeformen auf jeden Fall in seine Überlegungen einbeziehen und sich so steuerliche Vorteile bzw. staatliche Förderungen sichern.
Daniel Franke